An dieser Stelle möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick zu den unterschiedlichen Quartiersfonds und deren Inhalten geben.
Wenn Sie eine gute Idee haben und zur Umsetzung einen Geldbetrag für Sachkosten benötigen, können Sie diesen über den Aktionsfonds beantragen.
Über den Aktionsfonds werden kurzfristige und schnell sichtbare
Aktionen im Quartier mit bis zu 1.500 € gefördert. Für jedes Quartier
werden jährlich von der Senatsverwaltung
für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen 10.000 € zur Verfügung gestellt.
Ziel des Aktionsfonds ist es, Aktionen zur Förderung des freiwilligen
Engagements und zur Verbesserung wie Stabilisierung der
nachbarschaftlichen Gemeinschaft zu unterstützen. Die Aktionen müssen
den Zielsetzungen des Quartiers sowie des Programms "Sozialer Zusammenhalt" (bis 2019 "Soziale Stadt") entsprechen, insbesondere aber die Nachbarschaft und die
Aktivierung und Beteiligung der Bewohnerschaft fördern und stärken.
Alle Bewohnerinnen und Bewohner sowie Akteurinnen und Akteure des Quartieres können einen Antrag auf Unterstützung zur Umsetzung ihrer Idee stellen. Die aus Bewohnenden bestehende Aktionsfondsjury entscheidet dann darüber, welche Aktionen gefördert werden.
Um eine Förderung zu erhalten muss die Idee den folgenden Kriterien entsprechen:
Mittel aus dem Aktionsfonds können unter Beachtung der o.a. Kriterien ausgegeben werden für:
Ein zumutbarer Eigenanteil, der nicht finanzieller Art sein muss (Standbetreuung, Vorbereitung von Veranstaltungen, Bereitstellung von Räumen u.ä.) wird erwartet. Die Beauftragung von Leistungen, die nicht ehrenamtlich erbracht werden können (z. B. Clown, Künstler, Musiker, Moderatoren) sind förderfähig.
Die eingegangen Anträge werden nach vorheriger förderrechtlicher Prüfung durch das Quartiersmanagement von der Aktionsfondsjury auf Förderwürdigkeit im Sinne des Gebietes abgestimmt. Die Jury besteht aus Bewohnenden des QM Gebietes.
Maßnahmeideen können nur auf Projektwettbewerbe des
Quartiersmanagement eingereicht werden; in Ausnahmefällen können
Fördermittel der „Sozialen Stadt/Sozialer Zusammenahlt" auch freihändig vergeben werden,
z.B. zur Stärkung von lokalen Trägern/Institutionen (infrastrukturelle
Stärkung).
Über den Projektfonds werden mehrjährige Projekte ab 5.000 €
gefördert. Die Höhe der Fördermittel, die im Quartier zur Verfügung
stehen, wird jährlich vorab durch die Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen bekannt gegeben.
Ziel des Projektfonds ist es, nachhaltig wirkende, strukturfördernde
Maßnahmen umzusetzen.
Die Bedarfsermittlung für die grobe Projektidee erfolgt unter
Beteiligung der Bewohnerschaft, Akteurinnen und Akteuren, der Partnerinnen und Partnern der Gebietsentwicklung, des Quartiersrates und der bezirklichen Fachämter.
Diese ermittelten Handlungsbedarfe werden im Integrierten Handlungs-
und Entwicklungskonzept des Quartiersmanagements dargestellt. Das
Quartiersmanagement entwickelt in einem Diskussionsprozess mit dem
Quartiersrat die strategischen Ansätze zur Zielerreichung und erörtert
mögliche Ideen zur Umsetzung. Das Ergebnis dieses Prozesses mit dem
Quartiersrat mündet dann in der Veröffentlichung von
Projektwettbewerben.
Alle Bewohnerinnen und Bewohner, Vereine, Institutionen können ihre Projektideen
in der in den Projektwettbewerben genannten Frist beim
Quartiersmanagement einreichen.
Bei der Einreichung einer Projektidee sollte Folgendes beachtet werden:
Die Projektidee / das Konzept muss mit der Zielsetzung und Aufgabenstellung des Projektwettbewerbes übereinstimmen.
Die Projektidee / das Konzept muss den Förderrichtlinien des Programms "Sozialer Zusammenhalt" (bis 2019 "Soziale Stadt") entsprechen.
10% der beantragten Fördersumme sind als Eigenanteil (Eigenleistungen oder Eigenmittel) zu leisten.
Was passiert nach der Antragstellung?
Werden mehrere förderfähige Projektideen eingereicht, so erfolgt die
Trägerauswahl in der Steuerungsrunde (bestehend aus dem QM-Team sowie
je einem Vertretenden des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg und der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen) unter Einbeziehung
von Quartiersratsmitgliedern und Berücksichtigung der bezirklichen
fachlichen Stellungnahme zum Konzept.
Nach der Entscheidung wird der / die Antragstellende aufgefordert,
einen Online-Antrag beim Programmdienstleister PDL einzureichen.
Die Abrechnung und Verwaltung obliegt
der Antragstellerin bzw. dem Antragssteller beim Programmdienstleister PDL, über die auch die gesamte
formale Abwicklung bis hin zur Abrechnung erfolgt.
Das Quartiersmanagement berät und unterstützt bei der Antragstellung
und der Abwicklung der Formalitäten mit dem Programmdienstleister PDL. Sie erreichen uns per
Mail, telefonisch oder persönlich in unserem Büro.
Ausführliche Informationen zu förderrechtlichen Grundlagen finden Sie auf dem Dachportal Berliner Quartiersmanagement Förderinformation
Über den Baufonds werden Bauprojekte ab 50.000 € über die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen gefördert. Die Höhe der Fördermittel, die für den Baufonds zur Verfügung stehen, wird vorab durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen bekannt gegeben.
Ziel des Baufonds ist die nachhaltige Stabilisierung und Entwicklung erforderlicher Baumaßnahmen in dem Quartiersmanagement-Gebiet. Der Bedarfsermittlung der baulichen Investitionen erfolgt unter Beteiligung der Bewohnerschaft, den Akteurinnen und Akteuren, den Partnerinnen und Partnern der Gebietsentwicklung, dem Quartiersrat und den bezirklichen Fachämtern vor Ort. Diese ermittelten Handlungsbedarfe werden im Integrierten Handlungs- und Entwicklungskonzept des Quartiersmanagements dargestellt.
Nach dem Diskussionsprozess wählt der Quartiersrat für sein Quartier 1-2 prioritäre Projekte aus, die das Quartiersmanagement dem Bezirk meldet, der wiederum eine Prioritätenliste erstellt und an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen weiterleitet. Die endgültige Auswahl der zu realisierenden Projekte erfolgt durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.
Bei einer Förderung müssen folgende Schwerpunkte / Ziele vorliegen:
Integrative Bauvorhaben (Vernetzung von Ressourcen).
Förderung der Bildung und Stärkung der Nachbarschaft. Dazu gehören auch Umbau und Neubau von Räumen für Nachbarschaftsarbeit.
Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur, zum Beispiel Schulhöfe, Kita-Spielplätze und sonstige öffentliche Spielflächen.
Verbesserung des öffentlichen und halböffentlichen Raumes wie Plätze, Innenhöfe, Grünanlagen. Sollte der Raum zwischen Wohngebäuden liegen, so ist der Grundstückseigentümer verpflichtet, eine längerfristige Nutzungsbindung einzugehen (i.d.R. 10 Jahre).
Umbau und Umgestaltung von Eingangsbereichen in Großsiedlungen zur Aufwertung und Imageverbesserung des Quartiers.
Der Eigenanteil bei Bauprojekten muss mindestens 50% betragen.
Weitere Informationen erhalten Sie über die Seite der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen